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ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 417 / 27.8.1998

Wie starb Wolfgang Grams?

Selbstmord oder doch Mord - um diese Frage ging es vor einer Zivilkammer des Landgerichts Bonn, die am 13.8.1998 einen Ortstermin auf Bahnsteig 4 in Bad Kleinen wahrnahm. Die Eltern von Wolfgang Grams, fordern vom Bundesinnenministerium im Zuge der "Amtshaftung" die Erstattung der Überführungs- und Beerdigungskosten. Sie sind davon übberzeugt, daß ihr Sohn am 27. Juni 1993 bei seiner Festnahme vorsätzlich erschossen worden ist. Parallel dazu haben die Anwälte Beschwerde gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Die Zivilkammer könnte unabhängig von den bisherigen Ermittlungen durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen. Allerdings bedeutet eine abweichende Entscheidung nicht, daß das Verfahren gegen die beteiligten Beamten der GSG-9 neu aufgenommen wird. Die sind von jedem Exekutionsverdacht befreit, nachdem die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben hatten, daß Wolfgang Grams sich, obwohl schwer verletzt, rückwärts vom Bahnsteig auf die Gleise stürzend, die Ausweglosigkeit seiner Situation vergegenwärtigt und sich daraufhin mit einem gezielt aufgesetzten Kopfschuß das Leben zu nehmen. Die Entscheidung über die Beerdigungskosten soll Mitte September fallen.

Birgit Hogefeld, die zusammen mit Wolfgang Grams in Bad Kleinen festgenommen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, berichtet in ihrer Prozeßerklärung über ihre Behandlung in der Haft und nimmt zur Auflösung der RAF Stellung. Seite 26 Außerdem dokumentieren wir Ausschnitte aus dem Bericht des Komitee für Grundrechte und Demokratie, das das Verfahren gegen Monika Haas beobachtet.

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