Folgende Hinweise hat die Belegschaftszeitung KOLLEGEN von DAIMLER INFORMIEREN Ende November 1997 veröffentlicht
Rückkehrgespräche
Ein Leitfaden für
betroffene KollegInnen
(...)
1. Präambel
Gesundheit ist körperliches, soziales, seelisches und geistiges Wohlbefinden: "Wenn ich krank bin, bin ich krank!"
Auf Gesunderhaltung achten - für Arbeit, Freizeit, Familie und Alter: "Ich will keinen anstecken"
Die Würde des Menschen ist unantastbar: Betrugsunterstellung ist beleidigend!
"Kein Bock auf Depressionen"
Untereinander solidarisch sein - "Ich kann jederzeit selbst betroffen sein!"
Nicht gegeneinander ausspielen und sich nicht einschüchtern lassen!
2. Rückkehrgespräche allgemein - gilt für alle Stufen!
Eigene Krankheitstage und -anlässe sowie krankmachende Arbeitsbedingungen aufschreiben, krankmachende Arbeitsbedingungen immer melden!
Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz einklagen
"Mängelliste" und und die 48-Stunden-Rückmeldefrist einfordern und am Brett aushängen!
Protokolle nicht unterschreiben!
Kopie des Protokolls geben lassen!
keine Aussagen über Krankheit bzw. Diagnose!
keine Aussagen über das Privatleben, die Gesundheit/Krankheit
nicht den Eindruck erwecken, wir wären schuld an unseren Krankheiten. Ausnahme: "Ich bin bemüht, weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden!"
über gegebenenfalls schlechten Umgang des Vorgesetzten im Gespräch beschweren und protokollieren, nicht einschüchtern und "einseifen" lassen - bei Bedenken den Betriebsrat mitnehmen!
3. Rückkehrgespräch Stufe 1
Nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Krankmachende Ursachen am Arbeitsplatz benennen und protokollieren lassen.
Widersprüche vermeiden!
Bei Unterstellungen: Gruppen, Vertrauensmann, Betriebsrat etc. einbeziehen
Bei Frage nach "privaten Gründen" unbedingt Aussage vermeiden. Private Verhältnisse nicht grundlos ausplaudern!
Eventuell: Freizeitunfall beachten...
4. Rückkehrgespräch Stufe 2
Bei behaupteter Störung der Abläufe und Auswirkung auf Gruppe/Team keine Aussage machen und auf zu geringen Personalvorhalt hinweisen!
Einsatzeinschränkungen angeben!
Bei Hinweis auf Änderung des Arbeitsplatzes (Ergonomie) und eventuell des Arbeitsablaufs sowie Fragen der Zukunftsprognosen unbedingt wörtliche Aussage: "Ich bin bemüht, weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden!"
Folgegespräch über die Umsetzung der arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen vereinbaren.
Bei Ergebnisprotokoll Betriebsrat einbeziehen!
5. Rückkehrgespräch Stufe 3
Zur Vorbereitung Betriebsrat aufsuchen
Nur arbeitsplatzbezogene Aussagen machen!
Folgegespräch über die Umsetzung der arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen vereinbaren
Bei Ergebnisprotokollen Betriebsrat mit einbeziehen!
6. Rückkehrgespräch Stufe 4
Stufe 4 bedeutet nicht automatisch eine Kündigung - bei Beachtung obiger Hinweise!
Dennoch: Stufe 4 dient der mittel- und langfristigen Vorbereitung einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen!
Kein Gespräch ohne Betriebsrat!
Die Beachtung dieser Hinweise bietet einen gewissen Schutz. Dennoch nicht vergessen: Dies ist und bleibt eine systematische Krankenverfolgung!!!
(aus: Mag Wompel: "Jagd auf Kranke. Rückkehrgespräche auf dem Vormarsch")