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ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 429 / 26.8.1999

Einwendung gegen das atomare Zwischenlager am AKW Lingen

Gegen das Vorhaben der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, am AKW-Lingen das Standort-Zwischenlager Lingen zu errichten, erhebe ich hiermit Einwendungen wie folgt:

1. Das geplante Zwischenlager wird nach der Inbetriebnahme ein zunehmend hohes Aktivitätsinventar besitzen und das Gesamtaktivitätsinventar am Standort drastisch erhöhen. Durch die Erhöhung des Risikos für katastrophale Unfälle und die zusätzlichen radioaktiven Emissionen ist mein Recht auf Gesundheit und damit mein nach Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz geschütztes Recht auf körperliche Unversehrtheit gefährdet.

2. Durch die vom Zwischenlager ausgehende Gamma- und Neutronenstrahlung wird die Strahlenbelastung in der Umgebung des Zwischenlagers erhöht. Wie hoch die durch Niedrigstrahlung verursachte Strahlenbelastung ist, ist wissenschaftlich umstritten.

3. Das Behälterlagerkonzept entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die Lagerbehälter bilden die einzige Sicherheitsbarriere, das heißt es existiert keine Doppelbarriere im sonst in der Kerntechnik üblichen Sinn.

4. Die Langzeitsicherheit der Behälter ist nicht gewährleistet.

5. Die Behälter gewährleisten nicht die notwendige Transportsicherheit. Alle Sicherheitstests sind nur mit Behältermodellen durchgeführt worden, die in wesentlichen konstruktiven und materialstrukturellen Eigenschaften nicht den tatsächlich verwendeten Behältern entsprechen.

6. Bei einem schweren durch äußere Einflüsse verursachten Unfall kann die Dichtigkeit der Behälter nicht garantiert werden. Falls die Abführung der Nachzerfallswärme nicht gewährleistet ist, kann auch Überhitzung zum Undicht werden der Behälter führen.

7. Die Kapazität des Zwischenlagers reicht nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz aus, um die Brennelemente aus 50 Betriebsjahren des AKW-Lingen aufzunehmen. Für eine solche Kapazität kann die Antragstellerin keinen Bedarf darlegen. Aufgrund der beantragten Kapazität des Lagers ist zu befürchten, daß auch Atommüll aus anderen Atomkraftwerken in Lingen eingelagert wird.

8. Da das Zwischenlager dem Weiterbetrieb des AKW-Lingen dient, mache ich ausdrücklich alle in früheren Genehmigungs- und Gerichtsverfahren gegen das AKW-Lingen vorgebrachten Einwendungen zum Gegenstand des jetzigen Verfahrens.

9. Die Entsorgung des Atommülls ist ungeklärt.

10. Im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Eine solche Prüfung ist bei Zwischenlagern für andere Abfallarten gesetzlich vorgeschrieben und aufgrund des erheblichen Gefahrenpotentials auch hier erforderlich.

11. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren ist unzureichend. Die Bekanntmachung der Auslegungs- und Einwendungsfrist sowie die Hälfte der Auslegung selbst erfolgen in den Sommerferien. Ausgelegt wird nur während der Dienstzeiten der auslegenden Ämter. Das Sicherheitsgutachten des TÜV wird nicht mit ausgelegt, so daß eine Abwägung der mit dem Zwischenlager verbundenen Gefahren nicht möglich ist. Der Erörterungstermin ist so kurze Zeit nach der Einwendungsfrist geplant, daß eine gründliche Bearbeitung der Einwendungen vorher nicht möglich ist.

Ich behalte mir vor, meine Einwendungen auf dem anstehenden Erörterungstermin näher zu konkretisieren und zu erweitern. Ich beantrage, daß das Bundesamt für Strahlenschutz mir Ort und Zeit des Erörterungstermins mindestens einen Monat vorher schriftlich und persönlich mitteilt und den Termin entweder auf mehrere Wochenenden legt oder den EinwenderInnen ihre Verdienstausfälle ersetzt.

Datum Name Vorname Anschrift Unterschrift

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Bitte ausgefüllt bis zum 25.9.99 zurückschicken an: Vernetzungstreffen Lingen, Jägerstraße 4, 49808 Lingen