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ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 449 / 12.4.2001

Der Pate vom Arbeitsministerium

Riester plant Änderungen bei der Arbeitsförderung

Im März kündigte das Bundesministerium für Arbeit (BMA) "Neue Modelle für den beruflichen Wiedereinstieg Langzeiterwerbsloser" an. Das Riester-Ministerium beabsichtigt, weit reichende Veränderungen in der Arbeitsförderung durchzusetzen. Doch was da so viel versprechend klingt, entpuppt sich bei Lichte betrachtet als wenig Zuckerbrot mit sehr viel Peitsche.

"Wir haben ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen konnte", sagen die Auftraggeber des Paten in Francis Ford Coppolas gleichnamigen Mafia-Klassiker. Wenn in Zukunft einer/m Erwerbslosen ein Angebot gemacht wird, das sie/er nicht ablehnen kann, so ist sie/er nicht in die Hände der Mafia gefallen, sondern Opfer eines verbindlichen "Eingliederungsplans" des Arbeitsamtes. Schon für diesen Sommer plant die Bundesregierung eine Änderung des Sozialgesetzbuches III (SGB III), die Erwerbslosen noch stärker als bisher die Daumenschrauben anlegen soll. Innerhalb eines Jahres sollen Menschen, die länger als ein Jahr erwerbslos sind, "maßgeschneiderte Maßnahmen" für den beruflichen Wiedereinstieg angeboten werden: Arbeitsangebote, berufliche Ausbildung oder Qualifizierung. Jugendliche sollen bereits innerhalb eines halben Jahres in den Genuss dieser "Angebote" kommen. Die anschließend getroffenen konkreten Maßnahmen werden in einem individuellen Eingliederungsvertrag schriftlich fixiert. Und wie bei jedem ordentlichen Vertrag gehört zur "Leistung" des Arbeitsamtes auch die "Gegenleistung", und die lautet hier "Arbeitspflicht". Vertragsverstöße oder die Ablehnung der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen werden mit rigorosen Leistungskürzungen und Sperrzeiten bestraft. Die Bundesregierung folgt mit diesem Gesetzesvorhaben Modellen einer Arbeitsmarktpolitik, die bereits in Großbritannien (seit 1998) und vor allem in Dänemark (seit 1994) vorexerziert werden. "Welfare to work", "New Deal" und "kommunale Aktivierung" bzw. "Aktivlinie" heißen dort die Programme, die europaweit die Blaupausen für die "aktivierende Arbeitsmarktpolitik" der Neuen Mitte darstellen (vgl. ak, Nr. 430, 431 und 438).

Angesichts der Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt werden die Angebote der Arbeitsämter wohl kaum in sinnvollen oder gar befriedigenden tariflich bezahlten und regulierten Dauerjobs oder in einer qualifizierten Berufsausbildung bestehen. Die neue Perspektive ist vielmehr die alte: befristete und ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor, Zwischenparken in den verschiedenen befristeten Beschäftigungsmaßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes oder zweifelhafte "Qualifizierungsmaßnahmen" wie etwa das berüchtigte "Bewerbungstraining".

Die Beispiele aus Großbritannien und Dänemark wie auch die Erfahrungen mit der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik zeigen, dass solche "Angebote" in aller Regel nicht zu einer existenzsichernden Erwerbsarbeitsperspektive führen. Zwar werden viele Menschen durch diese Maßnahmen geschleust, doch kontinuierliche Arbeitsverhältnisse sind daraus kaum entstanden. Der größte Teil der Arbeitsaufnahmen ist befristet, viele Maßnahmen werden abgebrochen, und etliche verschwinden aus den Statistiken der Arbeitsverwaltung, ohne dass klar wäre, wo sie überhaupt geblieben sind. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass die geplante SGB-III-Änderung bei der Bekämpfung der Massenerwerbslosigkeit in irgendeiner Weise erfolgreicher sein wird als die bisherigen Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Das Motto vom alten Wein in neuen Schläuchen gilt auch für die repressiven Elemente der neuen Riester-Pläne. Bereits bisher galt und gilt, dass mit Sperrzeiten und Kürzungen bestraft wird, wer sich den Maßnahmen des Arbeitsamtes verweigert. Und auch an dem verbindlichen Eingliederungsplan ist nur der Umstand wirklich neu, dass er innerhalb der genannten Zeiträume flächendeckend jedem und jeder Erwerbslosen angeboten werden muss. Bei allein 1,4 Mio. Langzeiterwerbslosen im letzten Jahr ist es fragwürdig, ob die Arbeitsämter dies mit ihren bisherigen Kapazitäten überhaupt umsetzen können. Bereits jetzt hat ein Arbeitsvermittler mit durchschnittlich 600-800 Fällen zu tun, und der Stellenabbau bei den Arbeitsämtern wird unverändert fortgesetzt.

Daumenschrauben für Erwerbslose

Zwei Momente lassen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung der Arbeitsförderung dennoch aufhorchen. Zum einen will das Bundesarbeitsministerium die sog. Job-Rotation möglich machen, d.h. ArbeitgeberInnen erhalten Zuschüsse, wenn sie Arbeitsplätze, die z.B. wegen Schwangerschaftsurlaub oder Fortbildung vorübergehend frei werden, mit Erwerbslosen besetzen. In Dänemark, dem Vorbild dieser Art von Arbeitsbeschaffung, hat die Post so ganze Belegschaftsteile in die Fortbildung geschickt und sich diese so indirekt durch die Arbeitsverwaltung bezahlen lassen. Dass von den SpringerInnen vom Amt kaum jemand übernommen wurde, verwundert nicht wirklich. Zum zweiten hat der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, in seiner Vorstellung der Regierungspläne von der Einführung "spezieller Lohnsubventionen" für Langzeiterwerbslose gesprochen. Alle Indizien sprechen dafür, dass damit der Einstieg in einen sog. Kombi-Lohn gemeint ist: Erwerbslosen soll der Einstieg in einen Billiglohn-Job damit schmackhaft gemacht werden, dass entweder der Zuverdienstanteil zum Arbeitslosengeld oder zur Arbeitslosenhilfe erhöht wird. Alternativ wäre auch eine zusätzliche Subventionierung von Billiglöhnen bei den Unternehmen denkbar, etwa über die Sozialversicherungsbeiträge. Ursprünglich eine Idee der Arbeitgeberverbände zur Förderung des Niedriglohnsektors, sind Kombi-Lohn-Varianten inzwischen längst auch bei SPD und Grünen hoffähig geworden. Spätestens seit dem Grundsatzpapier der bündnisgrünen Bundestagsfraktion für eine "Initiative für Investitionen, Arbeit und Umwelt" vom März 1999 fehlt der Hinweis auf Kombi-Löhne und staatlich subventionierte Niedriglohnsektoren in keiner grünen Erklärung zur Arbeitsmarktpolitik.

Kombilohn durch die Hintertür

Abgesehen davon, dass Langzeiterwerbslose damit auf die miesen Jobs im Niedriglohnsektor festgelegt werden und die Arbeitsämter dafür als staatliche Türöffner fungieren, liegt der wesentlichste Knackpunkt bei allen Kombi-Lohn-Varianten in ihrer Langzeitwirkung. Der BDA-Präsident Dieter Hundt hat 1997 den Kombi-Lohn als "trojanisches Pferd" bezeichnet: Auf Grund des zwingenden Lohnabstandsgebotes in der Sozialhilfe bedeuten diese staatlich subventionierten Billig-Jobs automatisch eine perspektivische Absenkung der Sozialhilferegelsätze. Nach Auffassung Hundts peilen die ArbeitgeberInnen Kombi- und andere Niedriglöhne an, die immerhin 20-30 Prozent unter den bisherigen Tariflöhnen liegen sollen. Man kann sich ausrechnen, welche Absenkungen bei der Sozialhilfe das bedeutet. Es versteht sich von selbst, dass auch Kombi-Lohn und Job-Rotation im Rahmen der neuen Eingliederungspläne nicht abgelehnt werden können. Dem Rechtsanspruch auf Eingliederungsangebote stehen eben auch neue Pflichten gegenüber, das "sei nur recht und billig" kommentiert das Zentralorgan der deutschen Bourgeoisie, das Handelsblatt. Auch Staatssekretär Andres spricht von einem "neuen Verhältnis zwischen Sozialpflichten und Sozialrechten". Was in dieser Sprechweise auf den Punkt gebracht wird, ist der Leitgedanke des neuen, "aktivierenden" Sozialstaats der Neuen Mitte: Es gibt keine sozialen Rechte und Ansprüche mehr ohne Pflichten, ohne Gegenleistung. Was damit ausgemerzt und durch eine autoritäre Pflichtenideologie ersetzt wird, sind die Reste einer Idee von unbedingten sozialen Grundrechten, von einem Existenzrecht als Menschenrecht, einem Recht auf menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das man sich nicht erst erarbeiten oder sonst wie "verdienen" muss. Wie tief verwurzelt die neue Pflichtenethik ist, zeigt sich u.a. darin, dass die ungeheuerliche Formulierung von den "Sozialpflichten" in keinem Kommentar kritisiert worden ist.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind die Pläne der Bundesregierung im Bündnis für Arbeit be- und abgesprochen worden (FAZ, 13.3., Hamburger Abendblatt, 13.3.). Auch wenn der DGB, und hier vor allem Ursula Engelen-Kefer, dies bestreitet, gibt es eigentlich keinen Grund zu bezweifeln, dass die SGB-III-Änderung zumindest den Grundzügen entspricht, die im Bündnis für Arbeit besprochen worden sind. Immerhin ist es wenig wahrscheinlich, dass ein sozialdemokratischer Arbeitsminister an dieser Frage die Gewerkschaften im Bündnis brüskieren würde. Darüber hinaus ist inzwischen trotz anfänglicher Dementis von Gewerkschaftsseite auch über einen staatlich subventionierten Niedriglohn-Sektor diskutiert worden. Und letztlich wäre es ein absolutes Novum, dass der DGB sich jenseits rhetorischer Floskeln in irgendeiner Weise zum Sachwalter der Erwerbslosen machen würde. Auch Engelen-Kefer kritisiert an dem Gesetzentwurf lediglich, dass er unpraktikabel und unnötig sei, da der Sanktionsapparat der Arbeitsämter bereits jetzt ausreiche. Eine Argumentationslinie, die sie im übrigen mit der CDU und dem Handelsblatt teilt. Die Logik der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wird vom DGB hingegen genauso wenig in Frage gestellt wie die zweifelhaften Arbeitsamtsangebote oder gar der Gedanke der Sozialpflichten. Wenn es im Juni zum Schwur kommen sollte, darf man gespannt sein, was von den Protesten von Gewerkschaftsseite übrig bleibt.

dk