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ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 457 / 20.12.2001

Brich oder stirb

Achidi J. war ein junger Mann aus Kamerun. Der 19-Jährige lebte in Hamburg und stand im Verdacht, mit Drogen zu handeln. Er wurde am 9. Dezember festgenommen und zur Beweissicherung in das Institut für Rechtsmedizin überstellt. Seitdem ist Achidi J. tot. Am Mittwoch, dem 12. Dezember, wurde der Tod durch Herzversagen offiziell festgestellt. Ihm ist mit Gewalt, d.h. unter "Fixierung" und mit einer Nasen-Magen-Sonde ein Brechmittel eingeflößt worden. Dabei wurde in der Speiseröhre ein Nerv berührt, der das Herz zum Stillstand brachte. Als Achidi J. vom Stuhl kippte, haben sich die anwesenden ÄrztInnen offenbar noch gar nicht viel dabei gedacht, denn "das kommt schon des öfteren vor." Erst einige Minuten später, als er "auffallend ruhig" blieb, hat man eingegriffen.

Achidi J. ist nicht nur das Opfer der Ärzte. Er starb auch als Opfer der rot-grünen Wahlkampftaktik, denn es sind SPD und Grüne, die in Hamburg die politische und moralische Verantwortung für Brechmitteleinsätze tragen. Im Sommer dieses Jahres ist die Brechmittelvergabe im Rahmen des "Handlungskonzepts St. Georg" vom rot-grünen Senat durchgesetzt worden. Sie wird von der seit Oktober regierenden Rechtskoalition aus CDU, FDP und der Partei des Rechtspopulisten Schill konsequent weiter betrieben. Der Einsatz von Brechmitteln ist das symbolträchtige Herzstück einer politischen Sicherheitsdoktrin, der es in erster Linie darum geht, in der Öffentlichkeit Härte gegenüber "der Drogenszene" zu demonstrieren, vor allem gegen junge Schwarze; Hamburg will Afrikaner kotzen sehen. Aus juristischer und ermittlungstechnischer Sicht notwendig waren und sind solche Brechmitteleinsätze nicht. In Hamburg galt es bis her als ausreichender Beweis für einen Haftbefehl, wenn Polizeibeamte bei Verdächtigen "Schluckbewegungen" beobachtet haben. Seit Sommer 2001 ist es in Hamburg zu 30 Brechmitteleinsätzen gekommen. Lediglich in zwei Fällen resultierte daraus eine Anklage.

Seit 1993/94 haben der Leiter des rechtsmedizinischen Instituts, Prof. Dr. Klaus Püschel, wie auch die Staatsanwaltschaft die Vergabe von Brechmitteln immer wieder als unnötig, gefährlich und damit gegen die Menschenwürde und die ärztliche Berufsethik verstoßend abgelehnt, zuletzt im März 2001. Nur drei Monate später, mit dem rot-grünen "Handlungskonzept St. Georg" war alles anders. "Wir können Polizei und Justiz nicht im Regen stehen lassen", so Püschel heute. Und: "Wenn niemand sonst bereit dazu ist, mache ich das eben selbst." Selten zuvor hat sich ein Arzt so unverblümt und unter völliger Missachtung des ärztlichen Berufsethos zum Handlanger politischer Vorgaben gemacht.

Bei den Brechmitteleinsätzen geht es nicht um eine irgendwie geartete Beweissicherung, sondern um öffentlichkeitswirksame Ersatzstrafe ohne dass die Betroffenen tatsächlich verurteilt worden wären. Schon unter diesem Gesichtspunkt ist diese Praxis ein rechtsstaatlicher Skandal. Der Tod von Achidi J. rückt die Brechmittelvergabe aber auch in die Nähe von staatlich organisiertem Totschlag und Folter denn nichts anderes ist die zwangsweise Sicherstellung von Beweisen unter Missachtung und Verletzung der körperlichen und psychischen Unversehrtheit. Der Schwarz-Schill-Senat zeigt sich durch den Tod von Achidi J. wenig beeindruckt und verkündet eiskalt, an der bisherigen Praxis festhalten zu wollen; schließlich handele es sich ja um einen Dealer, der Not und Elend über unsere Jugend bringe. In der Konsequenz einer solchen Denkweise sind vermeintliche Täter vogelfrei, sie sind schuldig ohne jedes rechtskräftige Urteil. Und die Brechmittelvergabe ist letztlich eineSanktion, bei der der Tod billigend in Kauf genommen wird.

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