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ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 482 / 19.3.2004

Anklage gegen Folter - halbherzig

Frankfurter Polizei-Vize Daschner muss vor Gericht

Im Namen des "Kampfs gegen den internationalen Terrorismus" werden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt. Diese Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien macht in der BRD selbst vor dem uneingeschränkten Folterverbot nicht halt. Der "Fall Daschner" zeigt, wie schnell sich das Folterverbot aufweichen lässt. Die Anklage gegen den Frankfurter Polizei-Vize dürfte dabei nur zu einem weiteren Zwischenschritt werden, die Diskussion über eine begrenzte Zulassung der Folter voranzutreiben.

In einer ersten Reaktion begrüßte am 20. Februar ein breites Bündnis von Menschen- und Bürgerrechtsgruppen um die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und den Republikanischen AnwältInnenverein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, öffentliche Anklage zu erheben. "Das Verfahren kann mit dazu beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbotes aufzuklären und verloren gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat zurück zu gewinnen", hofft man.

"Verständliches Motiv"

Folter als
"letztes Mittel"

mb.