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ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 584 / 21.6.2013

Eine Frage der Staatsräson

Deutschland Im NSU-Prozess wehrt sich die Bundesanwaltschaft gegen Anträge von Verteidigung und Nebenklage

Von Friedrich Burschel

Wo käme man denn hin, wenn ein Gerichtsverfahren dadurch beeinflusst würde, »dass Politiker irgendwelches Zeug dahergeredet hätten«, mokierte sich ein Nebenklagevertreter im NSU-Prozess in München über einen Antrag der Verteidigung von Beate Zschäpe. Jener Antrag vom 4. Juni 2013, den Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm verlas, und ein weiterer Antrag der Anwälte von Ismail Yozgat, dem Vater des Kasseler Mordopfers Halit Yozgat, waren die letzten Versuche, den Eintritt in die Beweisaufnahme im Verfahren gegen die Hauptangeklagte Zschäpe und vier weitere der Beihilfe zum neunfachen Mord und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung Angeklagte hinauszuziehen oder zu verhindern. Gleichzeitig scheiterte mit den beiden Anträgen der vorläufig letzte Versuch, den Fokus des Verfahrens über den reinen Strafprozess hinaus auf den dahinter liegenden Geheimdienst- und Behördenskandal zu öffnen und die Frage zuzulassen, wieviel Staat in den NSU-Verbrechen steckt.

Das Interesse von Verteidigung und Nebenklage an dieser Frage könnte unterschiedlicher nicht sein. Wollen die AnwältInnen von Zschäpe mit der Ausleuchtung der Verstrickungen des Staates eine Strafmilderung für ihre Mandantin oder gar die Einstellung des Verfahrens gegen die 38-Jährige erreichen, so versuchen zumindest einige der NebenklagevertreterInnen im Sinne ihrer MandantInnen herauszufinden, was in den Jahren 1997 bis 2007 wirklich geschehen ist und ob staatliche Stellen in die rassistischen Morde und Sprengstoffanschläge sowie in die größte Serie von Banküberfällen in der Geschichte der BRD verwickelt waren.

Dieses Begehren ruft natürlich die Bundesanwaltschaft (BAW) auf den Plan. Deren Aufgabe ist in diesem Fall neben der Strafverfolgung auch der Schutz des Staates vor allzu weit gehenden Verdächtigungen, die nichts weniger als die Grundfesten der BRD erschüttern würden. Deswegen ist die BAW seit dem Ende ihrer Untersuchungen und der Vorlage der fast 500-seitigen Anklageschrift gegen die mutmaßlichen NSU-VerbrecherInnen eifrig bemüht, die ganze Sache auf einen beeindruckenden, aber letztlich übersichtlichen Kriminalfall herunterzukochen. So ließ Generalbundesanwalt Harald Range schon im Dezember 2012 verlauten: »Es gab bei unseren Ermittlungen keine tragfähigen Hinweise auf eine strafrechtlich relevante Verstrickung staatlicher Stellen in die Straftaten des NSU.«

Kernfragen des NSU-Komplexes

Noch am 6. Mai 2013, dem ersten Prozesstag, bekräftigten die BAW-VertreterInnen auf einer Pressekonferenz, dass nicht nur keine staatlichen Tatbeiträge ersichtlich seien, sondern es sich auch nur um eine Kerngruppe von drei namentlich bekannten Beschuldigten handele, denen eine Handvoll HelferInnen Unterstützung angedeihen ließ. Schon angesichts dessen, dass die BAW gegen rund 500 Personen ermittelt haben will - wie Sitzungsvertreter Herbert Diemer erst am 11. Juni 2013 vor Gericht zugab - eine steile Ansage.

Der Antrag der Verteidigung von Beate Zschäpe jedenfalls verlangte an jenem 4. Juni nichts weniger als die Einstellung des Verfahrens wegen »nicht behebbarer Verfahrensmängel«, die es unmöglich machen würden, einen fairen Prozess zu garantieren. Dieses Ansinnen mag etwas marktschreierisch daher gekommen sein; und dass die Zschäpe-Verteidigung die permanente Vorverurteilung ihrer Mandantin als Verfahrenshindernis ins Feld führt und dabei hochrangige Bundes- und LandespolitikerInnen, AkteurInnen der vier Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und hochrangige BehördenvertreterInnen zitiert - geschenkt. Aber in dem 36-seitigen Papier treffen sie eine der Kernfragen des gesamten NSU-Komplexes: »Zusätzlich zur Problematik der staatlichen Vorverurteilung unserer Mandantin treten hier als weitere Einstellungsgründe die V-Mann-Problematik und die vernichteten bzw. zurückgehaltenen Akten hinzu, wobei beides eng miteinander verzahnt ist.« Folgerichtig erklärte die BAW: »Im Zentrum des Ermittlungsverfahrens stehen die Straftaten und die Beschuldigten und keine anderen Sachen.« Er wisse ohnehin nicht, so Diemer, was in den fehlenden Akten stehe und überhaupt sei trotz Aktenvernichtung der Strafanspruch des Staates nicht verwirkt.

Bei ihrer Aufzählung der V-Leute aus allen nur erdenklichen Behörden (»Verfassungsschutz«, Kriminalämter, MAD etc.) erwähnten die Zschäpe-AnwältInnen auch den V-Mann des LKA Berlin, Thomas S., dessen Hinweisen auf den NSU damals nicht nachgegangen worden war. Denselben V-Mann führte danach auch Yozgat-Vertreter Alexander Kienzle an, um einen weiteren skandalösen Vorgang öffentlich zu machen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt hatten gegenüber dem Gericht schriftlich angekündigt, sie wollten Prozessbeobachter in den Gerichtssaal entsenden, um - so das BKA im Schreiben vom 15. Februar 2013 - »in Abstimmung mit der Bundesanwaltschaft auch neuen und bisher noch nicht bekannten Ermittlungsansätzen, insbesondere wenn die Erforschung der Wahrheit keinen Aufschub gewährt, zeitnah nachgehen zu können« und darüber »politische Entscheidungsträger« sowie untergeordnete Dienststellen zu unterrichten.

Die Antragsteller der Nebenklage formulierten hier den dringenden Verdacht, dass über diese Art »dienstlicher Prozessbeobachtung« relevante Informationen aus dem Verfahren dafür benutzt werden könnten, potenzielle ZeugInnen aus den Behörden entsprechend den offiziellen Sprachregelungen zu präparieren. Mit Bezug auf Thomas S. und das LKA Berlin hieß es: »Dieselbe Staatsschutzabteilung soll ankündigungsgemäß Empfänger der Erkenntnisse der Prozessbeobachtung durch das BKA sein. Es liegt auf der Hand, dass damit eine Informationsweitergabe an (potenzielle) Zeugen nicht nur möglich erscheint, sondern ausdrücklich mitgeteilt wurde.« Dass diese Anwürfe und dieses offene Misstrauen gegen staatlich Stellen von der BAW als »haltlos« und »überzogen« zurückgewiesen wurden und sich die RichterInnen dem anzuschließen hatten, war eine Frage der Staatsräson - und der Verfahrensbeschleunigung.

Friedrich Burschel schrieb in ak 583 über des Prozessauftakt gegen die Mitglieder der NSU und sitzt als Korrespondent unter anderem für Radio LOTTE Weimar im Münchener Gerichtssaal.