Titelseite ak
Linksnet.de
ak bei Diaspora *
ak bei facebook
Verein fuer politische Bildung, Analyse und Kritik e.V.

ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 595 / 17.6.2014

Das Volk als Wille und Vorstellung

Montagsdemos Die Forderung nach »Souveränität« ist für politische Emanzipationsprozesse mehr Irrlicht als Orientierungspunkt

Von Holger Oppenhäuser und Ingo Stützle

Ein Gespenst geht um in Europa, das Gespenst der Souveränität. Links wie rechts erhofft sich, durch eine Stärkung staatlicher Souveränität wahlweise der kapitalistischen Globalisierung, der neoliberalen Banken- und Eurorettung und der Europäischen Zentralbank oder dem US-Imperialismus die Stirn bieten zu können -auch auf den sogenannten Montagsdemos stimmen einige ProtagonistInnen in diesen Chor ein. Ein Chor, der gefährlich sein kann, wie ein Aufruf der NPD zeigt: »Längst überfällig: Die Forderung nach Freiheit und Souveränität erreicht die Straße. Friedensbewegung 2014 - die NPD ist dabei!« Aufseiten der nationalistischen Rechten ist Souveränität seit jeher ein zentrales Thema. Daher verwundert es nicht, dass auch die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) im ersten und im letzten Satz ihres Programms zur Europawahl das Konzept »souveräner Staaten« hochhält. Die »nationale Souveränität« gilt hier als Gegenprinzip zu den supranationalen europäischen Institutionen. Diese Schwerpunktsetzung teilt auch der französische Front National, in dessen Programm die »souverainete« eine zentrale Rolle spielt.

Der Begriff erfreut sich aber auch bei der Linken immer größerer Beliebtheit, insbesondere in solchen Beiträgen, die eine Kriegsgefahr wittern, die maßgeblich von den USA und der NATO ausgeht, oder die sich kritisch zur EU oder zum Euro positionieren. So kritisiert etwa Andreas Wehr, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke im europäischen Parlament und Autor zahlreicher Bücher zur EU, das Europawahlprogramm seiner Partei DIE LINKE. Auch diese fordere, so Wehr, dass »Souveränitätsrechte der Mitgliedsländer ... zugunsten einer weiteren Zentralisierung der EU geschwächt werden« solle. (1)

In welches Fahrwasser man mit einer derartigen Kritik gerät, zeigt Wehrs Vorwort zu einem Buch des Historikers Domenico Losurdo. Darin heißt es, die »klassenbewusste Linke« der Länder Spanien, Griechenland oder Portugal sei »zur Verteidigung der Souveränitäten ihrer Nationen übergangen. Es wäre töricht, würde man ihnen deshalb einen rückwärtsgewandten Nationalismus vorwerfen ... Die deutsche Linke wird erst dann wieder in die Offensive kommen, wenn sie sich hier nicht länger wegduckt. Sie muss vielmehr ein selbstbewusstes Verhältnis im Umgang mit der Nation zurückgewinnen, wie es in anderen Ländern so selbstverständlich ist.«

Es ist kein Zufall, dass der Losurdo-Band zum »deutschen Sonderweg«, aus dem das Zitat stammt, in einer von Jürgen Elsässer herausgegebenen Compact-Reihe im Kai-Homilius-Verlag erschienen ist. Jürgen Elsässer steht sinnbildlich für die neue Querfrontstrategie, die unter der Flagge der Souveränität segelt; seine Gazette Compact trägt den Untertitel »Magazin für Souveränität«. Rückblickend fällt bei Elsässer die Linie ins Auge, die vom Lob der »souveränistischen Globalisierungskritik« in konkret (07/2001) über das nationalistische Coming-out im traditionslinken Pahl-Rugenstein-Verlag und seiner »Volksinitiative gegen das Finanzkapital« 2009 (siehe ak 513, ak 536) bis hin zu Compact-Souveränitätskonferenzen reicht, die auf ein Milieu aus Verschwörungsgläubigen und EurokritikerInnen Marke AfD ausgerichtet sind.

Sprachliche Konvergenzen beim Thema Souveränität werden also schnell zu ideologischen Gleitschienen, die aus dem Lager der emanzipatorischen Linken in das der herrschaftsbejahenden Rechten führen. Dass sowohl Rechte als auch Linke mit der Figur der Souveränität argumentieren, heißt freilich nicht, dass hier rechts und links gleichzusetzen wären. Ein genauerer Blick auf das diskursive Souveränitätsgewimmel zeigt einen Unterschied »zwischen nationalen, souveränitätsorientierten und demokratischen Ansprüchen« im Sinne rechtlich kodifizierter Verfahren auf der nationalstaatlichen oder supranationalen Ebene. (2)

Insofern stimmt es bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht - getrieben von Klagen nationalistischer EU-KritikerInnen - zunehmend auf die Figur der Souveränität rekurriert, die expressis verbis in der deutschen Verfassung gar nicht vorkommt. Mit dem Rechts- und Politikwissenschaftler Ulrich K. Preuß könnte man hier von einer Form von »Superlegalität« sprechen, eine politische Ordnung jenseits von verfassungsmäßigen Grundsätzen. (3) Während Preuß den Begriff gegen das Ideologem der »freiheitlich-demokratische Grundordnung« ins Feld führt - ein »Wertekanon«, auf den sich alle beziehen müssen, wollen sie ernst genommen werden - verweist die Rede von der Souveränität eher auf eine andere mystische Größe - das Volk.

Das Gespenst und seine Gestalten

Dass die Figur der Souveränität in so unterschiedlichen Diskursen funktioniert, hat damit zu tun, dass der Souveränitätsbegriff in seiner modernen Verbindung mit dem Nationalstaat selbst ganz verschiedene Momente beinhaltet, nämlich

- das historisch überlieferte personalisierende Bild der einstigen Fürstensouveränität,

- die völkerrechtliche »äußere Souveränität« und

- die staatsrechtliche »innere Souveränität« mit Bezügen zur

- demokratietheoretischen Figur der »Volkssouveränität« einerseits (»alle Macht geht vom Volke aus«)

- und der faktischen Entscheidungsgewalt in einer gegebenen Situation anderseits.

Diese Momente bilden einen konnotativen Zusammenhang, den jede Rede von der Souveränität zwangsläufig aufruft. Besonders deutlich wird dies am Gummibegriff der »nationalen Souveränität«, bei dem nie recht klar ist, worum es eigentlich geht. So lässt sich beobachten, wie die NationalistInnen in der Eurodebatte das Prinzip der Volkssouveränität beschwören, um dies im nächsten Satz unmittelbar mit (rassistisch gedeuteten) ökonomischen Differenzen zwischen »uns und den SüdeuropäerInnen« kurzzuschließen.

Solche Manöver sind in der Vieldeutigkeit der Souveränitätsfigur angelegt. Denn die »äußere Souveränität« verweist auf nationalstaatliche Grenzziehungen, die Territorien mit ihren Bevölkerungen durchkreuzen und damit die Bevölkerung des jeweiligen Staates abgrenzen (»innere Souveränität«). Letztlich sind diese meist gewaltsamen Grenzziehungen willkürlich, weshalb sich als ideologischer Kitt die »vorgestellte Gemeinschaft« (Anderson) der Nation hinzugesellt, die »Traditionen« wie eine bis in Urzeiten zurückreichende Geschichte, eine spezifische Kultur oder eine biologische Abstammungslinie »erfindet«. An diese Mythologien knüpfen die staatsrechtlichen Überlegungen der nationalistischen Rechten an, wie sich an ihrem noch immer zentralen Theoretiker Carl Schmitt zeigt.

Volkssouveränität als juridische Selbstbeschreibung

Die demokratietheoretische Tradition hingegen, so der Rechtswissenschaftler Fisahn, zielt auf »demokratische Ansprüche«. Diese Vorstellung von »Volkssouveränität« steht für die politischen Bewegungen etwa in Spanien Pate, die im Rahmen eines »konstituierenden Prozesses« nicht nur die Monarchie abschaffen, sondern auch den sozialen Verhältnissen (in Europa) eine neue politische Verfassung geben wollen. Die linksliberale Juristin Ingeborg Maus betont dabei, dass der demokratische Volksbegriff nicht »ethnisch-kulturell substanzialisiert und ... rassistisch pervertiert« werden dürfe, weil die darin implizierte Homogenität auf nichts anderem beruhe als auf der Gültigkeit der jeweiligen Verfassungsordnung, die prinzipiell »durchlässig für jeden Fremden« sei. (4)

Vor allem aber sei Schmitts »Neubesetzung des Souveränitätsbegriffes« im Sinne »innerstaatlicher Exekutivgewalt« nicht zulässig. Denn schon im Absolutismus sei es alleine die Gesetzgebungsfunktion des Monarchen gewesen, auf den sich der Begriff der Souveränität bezog. Demnach bedeute Volkssouveränität nichts anderes als das Verfahren plebiszitärer oder parlamentarischer (Volks-)Gesetzgebung und stehe somit im strikten Gegensatz zur Exekutivgewalt. Volkssouveränität dürfe auch nicht, so Maus, als »Spiegelbild der Fürstensouveränität« im Sinne unbeschränkter Exekutivgewalt aufgefasst werden. Vielmehr werde die Regierung idealerweise von einem starken Parlament als Repräsentanz des Volkes kontrolliert.

Wird »das Volk« aber repräsentiert, ist es nicht mehr Souverän - eine klassische Aporie der Demokratietheorie. So führt die moderne »Begründung politischen Handelns aus sich selbst heraus ... letztlich zur Identität des Volkssouveräns und damit zu einer neuen Metaphysik des Volkes als einem Ganzen«, wie Alex Demirovic deutlich macht. (5) Dabei ist stets die Gefahr gegeben, dass »das identitäre Volk« zu »autoritärem Populismus und Nationalismus als undifferenzierter Massenmobilisierung« führt. Zudem erweist sich die Vorstellung, bei Wahlen und Abstimmungen komme »ein repräsentativer Querschnitt« der Bevölkerung »oder gar das Volk selbst« zum Ausdruck auch empirisch als »Fiktion«, denn faktisch dominieren schon hier die privilegierten Teile der Bevölkerung. (6)

Diese Ausführungen lassen sich als besondere Formen einer allgemeinen Fiktionalität des Volkes und genereller Paradoxien des demokratischen Diskurses deuten. »Volkssouveränität« ist demnach quasi die juridische Selbstbeschreibung moderner, bürgerlich-demokratischer Herrschaft. Schon Marx hat die Reproduktion sozialer Ungleichheit auf der Grundlage der rechtlich-politischen Gleichheit als generelles Kennzeichen des bürgerlichen Staates analysiert. (7)

Kräfteverhältnisse in den Blick zu nehmen

»Innere« wie »äußere« Souveränität ist die formale Form, in der die politische Herrschaft als »subjektlose Gewalt« (Heide Gerstenberger) organisiert wird: Sie ist nicht nur von den (im umfassenden Sinne gesellschaftlichen und nicht allein parlamentarischen) Kräfteverhältnissen in der Gesellschaft und institutionellen Eigenlogiken staatlicher Bürokratie abhängig, sondern auch von den ökonomischen Zwängen - von der global organisierten Kapitalakkumulation bis hin zu den Steuereinnahmen (die wiederum von Wirtschaftswachstum und einer gelingenden Steuerausbeutung abhängen). Vor allem aber ist die verselbstständigte politische Herrschaft als Staat die Voraussetzung dafür, dass sich Kapital und Lohnarbeit als freie und gleiche Warenbesitzer gegenübertreten können, beziehungsweise dafür, dass der »Souverän« in der ökonomischen Sphäre der Markt und das Kapital sind und bleiben.

Das ist der Einsatzpunkt materialistischer Staatstheorie, die die negativen Erfahrungen der traditionellen Linken aufarbeiten wollte: Sowohl die sozialdemokratische als auch die traditionelle leninistische Linke sind der bürgerlichen Selbstbeschreibung auf den Leim gegangen, indem sie den Staat als »neutrales Instrument« konzipieren, das nur »richtig« benutzt werden müsse. Der ideologische Soundtrack hierzu ist der der Souveränität.

Aber auch Michel Foucault kritisierte in den 1970er Jahren, das »Bild ... der Souveränität« stehe noch immer »im Bann der Monarchie«, auch wenn sie »nicht mehr in der Person des Königs, sondern in einem kollektiven Wesen gesucht« werde. Im »politischen Denken« sei »der Kopf des Königs noch immer nicht gerollt«. (8) Anstatt sich an einem imaginären Souverän abzuarbeiten, gelte es die gesellschaftlichen »Kräfteverhältnisse« in den Blick zu nehmen, die »unaufhörlichen Kämpfe und Auseinandersetzungen« und schließlich ihre institutionellen »Kristallisierungen ... in den Staatsapparaten, in der Gesetzgebung und in den gesellschaftlichen Hegemonien«.

Die Souveränität hebelt die Herrschafts- und Klassenverhältnisse sowie die vielfältigen gesellschaftlichen Macht- und Spaltungslinien nicht aus. Vielmehr werden sie durch die Anrufung ideologisch übertüncht und stabilisiert. Wenn es um die Frage demokratischer Einflussnahme auf ökonomische Prozesse geht, ist die Vorstellung von Souveränität also mehr Irrlicht als Orientierungspunkt.

Holger Oppenhäuser arbeitet im Attac Bundesbüro. Ingo Stützle ist ak-Redakteur.

Anmerkungen:

1) andreas-wehr.eu.

2) Andreas Fisahn: Bundesverfassungsgericht friert die europäische Demokratie national ein! In: Kritische Justiz, 3/2009.

3) Ulrich K. Preuß: Legalität und Pluralismus. Frankfurt am Main 1973.

4) Ingeborg Maus: Über Volkssouveränität. Berlin 2011.

5) Alex Demirovic: Demokratie und Herrschaft. Münster 1997.

6) Wolfgang Merkel: Volksabstimmungen: Illusion und Realität. In: APuZ 44-45/2011.

7) Alex Demirovic: Demokratie und Herrschaft. Münster 1997.

8) Michel Foucault: Sexualität und Wahrheit. Frankfurt am Main 1983.