Neunzig Milliarden sind das Mindeste
Schuld Warum die griechischen Reparationsforderungen an Deutschland berechtigt sind
Von Karl Heinz Roth
Am 6. April 1941 überfiel die Wehrmacht Jugoslawien und Griechenland. Die griechische Armee hatte eine Ende Oktober 1940 von Albanien aus gestartete italienische Offensive zurückgeschlagen und ein britisches Expeditionskorps zur Unterstützung ins Land gelassen. Durch diese Entwicklung sahen die Deutschen die für sie strategisch entscheidenden rumänischen Ölfelder und ihren gegen die Sowjetunion geplanten Angriffskrieg von der südosteuropäischen Flanke her bedroht. Weder Jugoslawien noch Griechenland waren in der Lage, dem Angriff der 12. Armee der Wehrmacht standzuhalten.
Die Wehrmachtsführung nutzte diesen »Blitzkriegs-Exkurs« zugleich als Experimentierfeld, indem sie die für den Überfall auf die Sowjetunion entwickelten Strukturen des raubwirtschaftlichen »Kahlfraßes« erprobte. Griechenland wurde systematisch ausgeraubt. Bis Anfang Juni 1941 lagen im Hafen von Saloniki große Mengen von Chromerz-, Zink-, Zinn-, Kupfer- und Bleikonzentraten bereit für den Abtransport in Richtung Deutschland. Zusätzlich brachten deutsche Industriemanager die Jahresproduktionen dieser Industriemetalle sowie von Bauxit, Mangan, Nickel, Molybdän und Schwefelkies unter ihre Kontrolle, so dass sich der Gesamtwert der jährlichen Rohstoffexporte auf 45 bis 50 Millionen Reichsmark (RM) bezifferte. Aber auch Kohle, Mineralöl und die wichtigsten landwirtschaftlichen Exportprodukte wurden weggeschafft, darunter Rosinen, Olivenöl, Baumwolle, Zucker, Reis und Seidenkokons. Darüber hinaus konfiszierten die Wirtschaftsoffiziere die Werkzeugmaschinen des Bodsakis-Rüstungskonzerns und große Teile des rollenden Materials der Eisenbahn.
Das bedeutendste Beutegut aber war der Tabak. Unter der Regie des Reemtsma-Managers Otto Lose wurde die gesamte Ernte der Jahre 1939 und 1940 beschlagnahmt und abtransportiert. Es handelte sich um 85.000 Tonnen Orienttabake im Gegenwert von 175 Millionen RM, die für eine komplette Jahresversorgung mit Zigaretten ausreichten und allein dem Reichsfiskus ein Tabaksteueraufkommen von 1,4 Milliarden Reichsmark einbrachten.
Als Gegenleistung für diese »Ankäufe« stellten die Beute- und Erfassungskommandos der 12. Armee Lieferbescheinigungen aus, die Zahlungsversprechen für die Zeit nach Kriegsende enthielten, oder sie bezahlten mit »Reichskreditkassenscheinen«, dem Besatzungsgeld der Wehrmacht, zum Preisstand von 1939. Diese fiktiven Zahlungsversprechen und Zahlungen mussten von der am 30. April 1941 installierten Kollaborationsregierung des Generals Tsolakoglu mit Krediten oder mit Bargeld - in Drachmen - refinanziert werden. Infolgedessen blieb ihr nichts anderes übrig, als die Notenpresse anzuwerfen, ihren Staatshaushalt zu überschulden und das Bilanzvolumen der Griechischen Zentralbank defizitär aufzublähen. Dies war der erste Schritt in die Hyperinflation, die Kehrseite des Raubzugs. Die dadurch ausgelöste Talfahrt der griechischen Wirtschaft wurde zusätzlich dadurch beschleunigt, dass ihr gesamter Verarbeitungssektor seine Rohstoffbasis verlor und die Produktion drastisch herunterfahren musste.
Unter diesen raffiniert aufgebauten raubwirtschaftlichen Strukturen verschlechterten sich die ökonomischen Parameter dramatisch. Die Drachme wurde zweimal abgewertet. Im August 1941 wurde der Griechischen Zentralbank dann erstmalig die Zahlung von monatlich drei Milliarden Drachmen zur Erstattung der Besatzungskosten auferlegt. Damit waren die Schleusen endgültig geöffnet. Da die Wehrmacht Griechenland inzwischen als Sprungbrett für ihre Operationen in Richtung Nordafrika und Suezkanal betrachtete, stiegen die Nachschub- und Logistikkosten gewaltig an. Sie wurden voll in die Besatzungskosten eingerechnet. Aufgrund der sich anbahnenden Hyperinflation stiegen die Lebensmittelpreise rapide: Sie verdoppelten sich bis zur Jahreswende 1941/42 und stiegen bis Anfang 1944 um das Vier- bis Fünffache. Das Lebensmittelgewerbe schrumpfte drastisch. Es kam zur Hungerkatastrophe.
In den griechischen Mittel- und Großstädten starben im Winter 1941/42 100.000 Menschen - zumeist den Unterklassen angehörige Kinder und Alte - an Hunger bzw. den durch den Hunger ausgelösten Folgekrankheiten. Wer konnte, floh in die ländlichen Regionen und in die Subsistenzwirtschaft. Die massenhafte Binnenwanderung bestärkte den elementaren Willen zum Widerstand, der sich rasch zu organisieren begann.
Bilanz der Zerstörungen
Als sich die Deutschen ab Oktober 1944 aus Griechenland zurückzogen, hatten sie das Land nicht nur wirtschaftlich ruiniert, sondern auch weitgehend zerstört. Es waren insgesamt sechs Faktoren, die das Wirtschaftspotenzial Griechenland während der deutschen Besatzungsherrschaft ruinierten:
Erstens die Plünderungen während der ersten Okkupationsphase. Sie erreichten wertmäßig einen Umfang von mindestens 750 Millionen RM. Es kam aber auch anschließend zu weiteren Konfiskationen, und spätestens seit dem Sommer 1943 wurde es üblich, die zur Vernichtung vorgesehenen Ortschaften vor dem Niederbrennen systematisch auszurauben.
Zweitens die Ausplünderung durch die ungleichen Tauschrelationen des bilateralen Verrechnungsverkehrs. Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass die deutschen Clearingschulden bis Herbst 1944 auf mindestens 125 Millionen RM anstiegen.
Drittens die dem griechischen Kollaborationsregime abgepressten Ausgaben für Besatzungskosten und militärische Infrastrukturvorhaben. Eine Schätzung des Reichsfinanzministeriums kam auf einen Betrag von 500 Millionen RM für die aus Griechenland im Haushaltsjahr 1943 herausgeholten Besatzungskosten. Ausgehend hiervon lässt sich für die insgesamt dreieinhalb Besatzungsjahre - einschließlich der der griechischen Zentralbank auferlegten Zwangsanleihe - ein Gesamtbetrag von etwa 1,75 Milliarden RM einsetzen.
Viertens die Exporte strategischer Rohstoffe im Anschluss an die erste Plünderungsphase durch die unter deutsche Kontrolle gebrachte griechische Bergbauindustrie. Sie deckte in einigen Bereichen - so etwa bei Chromerzen und Bauxit - erhebliche Teile des deutschen Importbedarfs ab und erreichte dem Abschlussbericht des Wehrwirtschaftsstabs Griechenland vom September 1944 zufolge erhebliche Ausmaße.
Fünftens die Zerstörung erheblicher Teile der volkswirtschaftlichen Substanz im Rahmen der kollektiven Terrormaßnahmen und der Praktiken der »Verbrannten Erde« bei den Rückzugsoperationen. Bei den Repressalien gegen die vom bewaffneten Widerstand kontrollierten Gebiete wurden 1.600 Ortschaften - Dörfer, Weiler und Kleinstädte - zerstört und über 100.000 Häuser niedergebrannt, so dass zum Zeitpunkt des deutschen Rückzugs etwa 400.000 Einwohner_innen obdachlos waren. Nehmen wir für jedes zerstörte Gebäude einen durchschnittlichen Verkehrswert von etwa 10.000 RM an, so ergibt sich daraus ein Betrag von einer Milliarde RM. Hinzu kommt die weitgehende Vernichtung der Verkehrsinfrastruktur, die die deutschen Truppenverbände während ihres Rückzugs systematisch betrieben.
Sechstens der Verlust von Menschenleben, der durch keine noch so großzügige materielle Geste wirklich »entschädigt« werden kann. Von 6,933 Millionen Menschen vor Beginn der Okkupation fielen dem deutschen Angriffskrieg und der anschließenden Besatzungsherrschaft 520.000 Menschen griechischer Nationalität zum Opfer. Mindestens 125.000 von ihnen verhungerten. Etwa 100.000 Griech_innen starben in den deutschen Konzentrationslagern. 60.000 Jüdinnen, Juden und Roma wurden im Rahmen der Shoah ermordet. Bei ihren Razzien in den Großstädten und im Verlauf ihrer Massaker in den ländlichen Regionen töteten die deutschen Militär- und Polizeiverbände 56.000 Menschen.
Die Reparationsfrage
Nach der Befreiung begannen Wirtschaftswissenschaftler zusammen mit Fachleuten der Griechischen Zentralbank die ökonomischen Folgen der deutschen Besatzungsherrschaft zu bilanzieren. Ihr Adressat war eine Interalliierte Reparationskonferenz der Siegermächte der westlichen Hemisphäre, die um die Jahreswende 1945/46 in Paris tagte, am 14. Januar 1946 ein Reparationsabkommen verabschiedete und eine Inter-Alliierte Reparationsagentur (IARA) zur Umsetzung der Vereinbarungen gründete. Für die Verhandlungen über die an Griechenland zu leistenden Reparationen erlangten vor allem zwei Gutachten Bedeutung. A. Angelopoulos schätzte die von den Deutschen der griechischen Volkswirtschaft entzogenen Besatzungskosten auf 4,050 Milliarden US-Dollar und die der Gesamtwirtschaft zugefügten Schäden auf 3,172 Milliarden US-Dollar, kam also auf einen Gesamtbetrag von 7,222 Milliarden US-Dollar auf der Basis der Kaufkraft des US-Dollars von 1938. Dagegen legte A. Sborounis, der Leiter der griechischen Delegation, eine konkurrierende Gesamtschätzung vor, die sich auf 12 Milliarden US-Dollar summierte, und zwar ebenfalls in der Kaufkraft von 1938. Die griechische Regierung legte sich schließlich auf eine von den Deutschen zu fordernde Reparationssumme im Umfang von 10,45 Milliarden US-Dollar fest.
Der bei den Verhandlungen vereinbarte Pauschalbetrag von 7,1 Milliarden US-Dollar bildet einen völkerrechtlich unangreifbaren Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen, denn das Pariser Reparationsabkommen ist zwar durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 faktisch suspendiert, aber nie aufgehoben worden. Da sich die Kaufkraft des US-Dollar in der Zeit zwischen 1938 und 2010 aufgrund der ständig fortschreitenden Geldentwertung um den Faktor (Inflator) 15 verringerte, beliefen sich die durch die Pariser Reparationskonferenz begründeten Reparationsansprüche Griechenlands im Jahr 2010 auf 106,5 Milliarden US-Dollar.
Durch das Londoner Schuldenabkommen vom Februar 1953 wurden die sieben Jahre zuvor verabschiedeten und an die westdeutschen Besatzungszonen sowie die spätere BRD adressierten Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrags mit dem wiedervereinigten Deutschland vertagt. Nach ausgedehnten Verhandlungen erhielt die griechische Regierung im März 1960 eine einmalige Zahlung in Höhe von 115 Millionen DM zuerkannt. In einer Protokollnotiz hielt die griechische Regierung vorsorglich fest, dass durch dieses Abkommen die schwebenden Reparationsforderungen keineswegs abgegolten waren.
Zur Zeit des DDR-Anschlusses wurde mit dem nun anstehenden Friedensvertrag auch die Reparationsfrage wieder akut. Wer in diesem Zusammenhang auf eine verbindliche Regelung hoffte, sah sich jedoch bald getäuscht. Das im September 1990 zwischen den vier großen alliierten Siegermächten und den beiden deutschen Staaten am Vorabend ihres Zusammenschlusses ratifizierte Abkommen kam zweifellos einem Friedensvertrag gleich, ließ aber die Reparationsfrage völlig unerwähnt.
Eine noch weitgehend offene Rechnung
Die 1960 erfolgte Globalzahlung der Bundesrepublik an Griechenland im Umfang von 115 Millionen DM diente ausschließlich zur Entschädigung »rassisch« und ideologisch Verfolgter der deutschen Besatzungsherrschaft. Auch wenn sie die Entschädigung der Nachkommen der Massakeropfer und Hungertoten ausschloss, hatte sie allein schon wegen des zwischenstaatlichen Transfermodus den Charakter einer Reparationsleistung, zumal das Pariser Reparationsabkommen von 1946 alle individuellen Entschädigungsleistungen mit einbezogen hatte. Unter Berücksichtigung des damaligen Wechselkurses flossen somit im Jahr 1960 weitere 27,578 Millionen US-Dollar nach Griechenland. Da sich der Inflator der Zeitspanne zwischen 1960 und 2010 auf 7,35 beziffert, waren dies auf der Kaufkraftbasis des Jahrs 2010 abgerundet 202,7 Millionen US-Dollar.
Dagegen fand die zweite gruppenspezifische Entschädigungszahlung, die 2003 im Rahmen der Bundesstiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« zugunsten der ehemaligen griechischen Zwangsarbeiter_innen geleistet wurde, außerhalb der zwischenstaatlichen Vertragsebene statt. Da aber unsere Referenzbasis, das Reparationsabkommen von 1946, die spätere Aufsplitterung der kriegsbedingten Entschädigungsleistungen in staatliche Reparationen und privatrechtlich begründete Individualzahlungen noch nicht kannte, sollten wir auch diese Zahlungen nicht ausklammern. An die ehemaligen griechischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden 20 Millionen Euro gezahlt. Nach dem Umrechnungskurs des Jahrs 2003 waren dies 22,588 Millionen US-Dollar. Hinzu kommt der Inflator für die Zeitspanne 2003 bis 2010 (1,19), so dass sich der im Jahr 2003 geflossene Betrag auf der Basis der Kaufkraft des Jahrs 2010 auf etwa 26,9 Millionen US-Dollar beziffert.
Addieren wir diese drei Teilbeträge auf der Basis der Kaufkraft des Jahrs 2010, so erhalten wir eine Zwischensumme von abgerundet 1,954 Milliarden US-Dollar, die von der im Jahr 1946 festgelegten Gesamtsumme (106,5 Milliarden US-Dollar in Preisen von 2010) abgezogen werden muss. Unter Berücksichtigung der Kaufkraftkonstellation des Jahrs 2010 belief sie sich somit auf 104,546 Milliarden US-Dollar oder auf umgerechnet 78,844 Milliarden Euro. Seither wurde der Euro jedoch erheblich abgewertet, und dieser Trend wird sich auch mittelfristig fortsetzen. Die deutsche Reparationsschuld beläuft sich also derzeit auf 98,503 Milliarden Euro. Wir können somit auf absehbare Zeit von einer deutschen Reparationsschuld gegenüber Griechenland im Volumen von mindestens 90 Milliarden Euro ausgehen.
Populistische Ressentiments
In Deutschland wird diese Berechnung von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung sicher als skandalös empfunden. Zurückzuweisen ist erstens das Argument, das Pariser Reparationsabkommen sei allein schon wegen der seit seiner Verabschiedung entstandenen Zeitspanne von fast 70 Jahren »Schnee von gestern«, auch wenn es nie völkerrechtlich außer Kraft gesetzt wurde. Beispielsweise wurden die deutschen Auslandsschulden gegenüber privaten Gläubiger_innen, die bis auf das Jahr 1924 zurückreichten, im Ergebnis des Londoner Schuldenabkommens bis zu ihrer endgültigen Tilgung in den 1980er Jahren bedient. Darüber hinaus waren der BRD erhebliche Zinsrückstände aus Reparationszahlungen des Ersten Weltkriegs bis zur Zeit nach einem Friedensvertrag gestundet worden, und der deutsche Fiskus hat die letzten Ratenzahlungen am 3. Oktober 2010 überwiesen - fast ein Jahrhundert nach Kriegsende. Es grenzt deshalb an Zynismus, wenn die Bundesregierung die griechischen Reparationsforderungen mit dem Argument zurückweist, eine derart große Zeitspanne sei in der Geschichte der Reparationen präzedenzlos.
Zweitens wollen wir darauf hinweisen, dass wir bei unseren Berechnungen immer von Mindestannahmen und Mindestzahlen ausgegangen sind. Da es sich bei den Reparationsleistungen aber nicht nur um Kompensationszahlungen für geraubte Güter und Dienstleistungen, sondern auch um entzogene Arbeitslöhne und Einkommen handelt, wäre an sich eine ergänzende Gegenrechnung durch den Lohnindex oder den Sozialprodukt-Index erforderlich gewesen, woraus dann ein Mittelwert hätte errechnet werden können. In diesem Fall wären die zu erstattenden Reparationsleistungen wesentlich höher ausgefallen.
In einem dritten Argumentationsstrang werden vor allem sozialpopulistische Ressentiments bedient nach dem Motto: Sollen die kleinen Steuerzahler_innen und die ohnehin schon der Altersarmut überantworteten deutschen Rentner_innen nun auch noch für die Reparationsansprüche Griechenlands aus dem Zweiten Weltkrieg büßen? Neben der Deutschen Reichsbank, dem Reichsfiskus, den Wirtschaftsverbänden und den Wirtschaftskommandos der Wehrmacht waren es vor allem die Großunternehmen, die den Raubzug in Griechenland organisierten und davon profitierten. Sie existieren in der Mehrzahl auch noch heute: ThyssenKrupp, die Zigarettenindustrie, der Siemens-Konzern, die führenden Bauunternehmen, die Großbanken. Sie sollten genauso wie die Deutsche Bundesbank als Rechtsnachfolgerin der Reichsbank zur Kasse gebeten werden. Eine großzügige Abgabe aus den Goldreserven der Deutschen Bundesbank und eine Vermögensabgabe seitens der historisch Verantwortlichen an das krisengeschüttelte Griechenland wären ein wichtiges Signal.
Karl Heinz Roth veröffentlichte kürzlich beim Hamburger VSA-Verlag die Flugschrift »Griechenland am Abgrund. Die deutsche Reparationsschuld«. Daraus wurde der hier stark gekürzte Text übernommen. Das Buch können neue ak-Abonnent_innen als Aboprämie bestellen.