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Verein fuer politische Bildung, Analyse und Kritik e.V.

ak logo ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 637 / 17.4.2018

Gefangen in Bamberg

Deutschland Misshandlung, Kriminalisierung, Abschiebung - im Vorzeigelager der CSU werden Geflüchtete systematisch entrechtet

Von Hannah Schultes

Aarona K. steht vor dem Amtsgericht Bamberg und ist immer noch fassungslos: »Bevor sie mich festnehmen, hätten sie mich fragen sollen: Was ist hier passiert? Es stimmt nicht, dass ich drei Securitys verletzt habe. Ich alleine - wie soll das gehen?« Es ist der 27. März 2018. Aarona und sein Freund Moussa D. stehen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die beiden Asylbewerber aus dem Senegal sollen Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg verletzt haben.

Aus der Sicht von Aarona K. geschah hingegen Folgendes: An jenem Tag im September 2017 kam es in der Geflüchtetenunterkunft zu Übergriffen gegen einen Asylbewerber durch Angestellte des Securitydienstes. K. kritisierte die Gewalt, woraufhin ein Sicherheitsangestellter Pfefferspray gegen ihn einsetzte, so dass er nichts mehr sehen konnte. Mit Gewalt brachten die Security-Männer den 29-Jährigen zu Boden und schleiften ihn und das am Kopf blutende erste Opfer in ein Hinterzimmer, wo sie die beiden weiter misshandelten, während sie auf die Polizei warteten. Als die Polizei eintraf, nahm sie nur die Aussagen des Sicherheitspersonals auf. Auch Moussa D. wurde festgenommen. Die Polizei nahm beide mit auf die Polizeistation, wo K. über Nacht festgehalten wurde. Gut zwei Monate später erhielten die beiden Männer Strafbefehle: Wegen gefährlicher Körperverletzung sollten sie 1.200 Euro bezahlen.

Zahlreiche Hinweise auf Security-Gewalt

Weil K. und D. die Strafbefehle nicht akzeptierten, kommt es am 27. März 2018 zur Verhandlung. Im Gerichtssaal beantragt die Verteidigung, die Akten aus einem weiteren Ermittlungsverfahren zu dem Prozess beizuziehen. Denn gegen einige der Security-Zeugen, die die Angeklagten belasten, wird wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die Verteidigung argumentiert, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen nur beurteilt werden kann, wenn zuvor die Ermittlungsakten des Verfahrens gegen sie eingesehen werden können. Ein weiterer Antrag der Anwälte dreht sich um den Fall eines senegalesischen Geflüchteten, der ebenfalls im September 2017 angegriffen wurde. Demnach habe einer der geladenen Zeugen dem Geflüchteten mit derart großer Wucht ins Gesicht geschlagen, dass ihm mehrere Zähne abbrachen. Insgesamt seien an dem Vorfall, bei dem auf den am Boden Liegenden weiter heftig eingeschlagen und -getreten wurde, vier der als Zeugen geladenen Securitys beteiligt gewesen. Die Anwälte wollen, dass der misshandelte Mann als Zeuge im Verfahren gegen K. und D. gehört wird. (1)

Das Gericht setzt das Verfahren an diesem Tag vorerst aus, um über die Anträge der Verteidigung zu entscheiden. Bestimmt 15 Prozessbesucher_innen - die Mehrheit Bewohner des als AEO bekannten Lagers, aber auch Prozessbeobachterinnen der Gruppe Justizwatch und andere Unterstützer_innen - finden sich kurz darauf im Balthasar, einem studentisch verwalteten Veranstaltungsraum in der Bamberger Innenstadt, ein. Mehrere Geflüchtete schlagen vor, man solle sie im Lager besuchen, um zu sehen, wie es dort ist. Ein Mann mit grauer Mütze berichtet von einem Bewohner, der trotz seines schlechten Gesundheitszustands - er ging auf Krücken - von Securitys misshandelt worden sei.

»Die Bewohner sagen, dass es seit letztem Herbst etwas ruhiger geworden ist, die Übergriffe aber weiter gehen. Ende Januar hat eine Gruppe von Securitys einen jungen Senegalesen in einem Treppenhaus misshandelt. Danach kam die Polizei und hat ihn mitgenommen. Eine geflüchtete Frau, die den Übergriff auf Video dokumentieren wollte, wurde von Security-Mitarbeitern in ein Zimmer gesperrt«, sagt die Soziologin und Justizwatch-Aktivistin Aino Korvensyrjä.

Korvensyrjä und Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, der K. im Prozess verteidigt, haben mit zwei ehemaligen Mitarbeitern des Securitydienstes gesprochen. »Was die zwei berichtet haben, klingt danach, dass Security-Mitarbeiter Bewohner des Lagers gezielt provozierten, um sie daraufhin zu schlagen und zu fesseln«, meint Düsberg. Unter Anleitung eines Vorgesetzten sollen Security-Mitarbeiter an den Bewohnern geübt haben, wie man Menschen zu Boden bringt. Dass es seit dem Sommer 2017 ein »Sonderteam« gegeben hat, haben Korvensyrjä weitere Security-Mitarbeiter bestätigt: »Diese Gruppe innerhalb des Securitydienstes wurde gegründet, um bei gewalttätigen Vorfällen in der AEO einzugreifen. Tatsächlich hat sie aber den ehemaligen Security-Mitarbeitern zufolge selbst Gewalt produziert.« Am Anfang soll das Team Bewohner_innen in ihren Wohnungen angegriffen haben, später passierte es auch vor den Augen aller: »Als Anlass reichte schon, zu laut zu sprechen oder Musik zu hören. Brot aus der Kantine mitnehmen zu wollen hat zu einem Pfeffersprayeinsatz und Prügel geführt. Sowohl die Bewohner als auch die Mitarbeiter haben mir erzählt, dass sie sich mehrmals bei der AEO und Leitung des Securitydienstes beschwert haben. Passiert ist wenig.«

Aino Korvensyrjä beschäftigt sich mit den staatlichen Praktiken gegenüber Geflüchteten in Transitlagern. Zwölf der mehr als 20 Bewohner_innen aus der AEO Bamberg, mit denen sie im Rahmen ihrer Promotion Interviews geführt hat, sind Opfer von Securitygewalt geworden, einige mehrmals. Gesprächen mit Betroffenen und Zeug_innen zufolge gab es im September 2017 vier Fälle schwerer Gewalt, an denen immer dieselben Security-Männer beteiligt gewesen seien.

Bamberg ist Modell für die geplanten AnKER-Zentren

Die Unterkunft in Bamberg soll Modell sein für die bundesweit geplanten Transitzentren. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition heißt es: »Damit die Asylverfahren schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden können, erfolgt künftig deren Bearbeitung in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER), in denen BAMF, BA, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.«

Im September 2015 wurde das Lager in Bamberg eröffnet. Seit Sommer 2016 fungiert es sowohl als reguläre Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber_innen als auch als sogenannte besondere Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber aus »sicheren Herkunftsstaaten« wie den Ländern des Westbalkans, Ghana und Senegal. Schon jetzt werden in Bayern Geflüchtete, denen eine »schlechte Bleibeperspektive« unterstellt wird, möglichst schnell zur »freiwilligen Ausreise« gedrängt oder abgeschoben. In Bamberg betrifft das der Website der Regierung Oberfranken zufolge momentan über 200 Menschen in der AEO. Sie dürfen nicht an Deutschkursen teilnehmen, keine Arbeit aufnehmen und erhalten oft nicht einmal mehr eine Duldung. Möglichkeiten von Kontakt mit solidarischen Unterstützer_innen sind kaum vorhanden. Während diejenigen mit »guter Bleibeperspektive« in andere Kommunen verteilt werden, können die Asylbewerber_innen aus »sicheren Herkunftsstaaten« bis zu zwei Jahre in der AEO kaserniert werden.

Am Tag nach dem Prozessauftakt vor der AEO: Im Erlenweg in Bamberg-Ost stehen drei Security-Männer zwischen zwei Wachhäusern am Eingang der ehemaligen US-Kaserne im Nieselregen. Wer zu Besuch kommt, muss warten, bis er oder sie abgeholt wird und einen Besucherausweis erhält. Eine ältere Frau passiert, nicht ohne ihren weißen »Hausausweis« vorzuzeigen.

3.400 Asylbewerber_innen können in dem Lager theoretisch untergebracht werden, momentan sind es 1.400 Menschen aus 14 Ländern. Derzeit dauert ein Asylverfahren vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur BAMF-Entscheidung im Schnitt drei Monate. (2) In der AEO sind es mitunter drei Tage. Ousmane K. ist über sechs bis sieben Länder nach Europa gekommen, er lebt bereits mehrere Jahre in Deutschland. (3) Einen Tag nach seiner Ankunft in der AEO fand seine Anhörung statt, einen Tag später erhielt er den Negativbescheid. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet direkt auf dem Gelände des Lagers über den Asylantrag. Nach der Asylsozialberatung durch Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Diakonie im Lager gefragt, winkt der junge Mann ab: »Ich war zwei Mal bei der Beratung, aber jedes Mal haben sie gleich gesagt, dass ich zurück muss, weil ich aus dem Senegal komme.«

In Aarona K.s und Moussa D.s Wohneinheit leben sechs Menschen in drei Zimmern. Einen Schlüssel brauchen sie nicht, denn die Wohnung ist nicht abschließbar. Der »Faktencheck« auf der Website der Regierung Oberfranken informiert, dass dies »Sicherheitsgründe« habe: »Es gilt zu gewährleisten, dass niemand eingesperrt werden kann, Wohnungen und Räume im Notfall (z.B. Feueralarm) jederzeit betreten werden können.« (4) Dennoch ist in der AEO in der Nacht vom 14. auf den 15. November 2017 ein 28-jähriger Mann aus Eritrea verbrannt. 14 Bewohner_innen erlitten eine Rauchvergiftung. Ein Anschlag wurde ausgeschlossen. (5)

Vorwürfe nach dem Tod eines Asylbewerbers

Ein Geflüchteter schilderte damals dem Bayrischen Rundfunk, der Feueralarm sei gegen halb drei losgegangen. Die Security-Leute hätten die Feuerwehr jedoch auch nach seinem Hinweis auf das Feuer zunächst nicht gerufen. Einen Tag später sagte der Polizeisprecher, man habe mit dem Mann gesprochen, könne aber »seine Vorwürfe nicht verifizieren«. »Belastbare Hinweise, dass das Feuer schon einige Zeit vorher gemeldet wurde, ergaben sich im Zuge der bisher geführten Ermittlungen nicht«, heißt es in einer Pressemitteilung der oberfränkischen Polizei und der Bamberger Staatsanwaltschaft. (6) Dass ein Asylbewerber unter ungeklärten Umständen zu Tode kommt und sich niemand dafür interessiert - selbst einen der ehemaligen Security-Mitarbeiter erinnert das an Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte.

Im Lager in Bamberg machen sich viele Bewohner_innen auf den Weg zum Mittagessen. Der Weg zur »Mensa« führt vorbei an Block 9, in dem D. und K. früher wohnten. Seit zwei Monaten schimmelt die Küche vor sich hin, Wasser steht auf dem Boden. Aarona K. berichtet von verstopften Toiletten, um die sich niemand kümmerte.

Bei Ankunft an der Essenshalle hat sich eine kleine Schlange gebildet, am Eingang ist ein Security-Mann postiert. Fast täglich gab es in der Kantine den Berichten von ehemaligen Mitarbeitern und Geflüchteten zufolge Schikanen. Vor drei Monaten demonstrierten um die 200 Geflüchteten unter dem Motto »We are refugees, not prisoners« von der AEO zum Bamberger Rathaus. Sie forderten ein Ende der Schikane und der Abschiebungen, außerdem Ausweise, Zugang zu Bildung, besseres Essen und vor allem: Transfer, raus aus der AEO. Die Forderung »Security violence must stop!« ist auf dem Protestvideo deutlich zu hören. (7) Bei den Protesten in der Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf 2017 und in Donauwörth dieses Jahr war Security-Gewalt ebenfalls ein Thema.

Eine Aufarbeitung der Vorwürfe steht noch aus

Gewalttätige Übergriffe durch Securityangestellte auf Asylbewerber_innen sind keine Einzelfälle. Die taz hat deutschlandweit mehr als 20 Fälle analysiert. Nur in sechs Fällen kam es überhaupt zu einer Anzeige. (8) Im Fall von Misshandlungen von Bewohner_innen einer Notunterkunft im nordrhein-westfälischen Burbach wurde zweieinhalb Jahre ermittelt, bis im März 2017 Anklage erhoben wurde. 38 Beschuldigten wurde in 54 Fällen Freiheitsberaubung, gefährliche und fahrlässige Körperverletzung, Nötigung und Diebstahl vorgeworfen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wurden Geflüchtete teilweise tagelang in ein Zimmer gesperrt und gedemütigt, ein Video zeigt, wie ein Mitarbeiter einen Bewohner zwingen wollte, sich auf eine Matratze mit Erbrochenem zu legen. Die Bilder erinnerten selbst die Tageszeitung Die Welt an die Misshandlungen im US-Foltergefängnis Abu Ghraib im Irak.

Gründe für Security-Gewalt werden häufig in mangelnder Qualifikation, der Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen, zu wenig Kontrolle durch Behörden und niedrigen Löhnen gesucht. Doch diese Kritik an den Folgen der Auftragsvergabe an private Sicherheitsdienste greift zu kurz, wenn sie Machtverhältnisse und Rassismus ausblendet. K.s und D.s Geschichte erinnert an die vielen Fälle von rassistischer Polizeigewalt: Oft erstatten Polizist_innen nach einem Angriff auf Schwarze Menschen und Migrant_innen quasi vorsorglich eine Anzeige wegen Widerstands oder Beleidigung. Traumatisiert durch den Übergriff aus dem Nichts werden die Opfer auch noch zu Tätern gemacht. (9)

Stephan Dünnwald vom Bayrischen Flüchtlingsrat sprach in der Süddeutschen Zeitung bereits im Mai 2017 von einer »Kultur der Angst« unter Geflüchteten, die Schikanen und Gewalt durch Sicherheitspersonal erleben. (10) Aus der Forschung zu institutionellem Rassismus ist die Problematik bekannt, dass Opfer von Polizeigewalt oft eine geringe Beschwerdemacht haben, da sie bereits marginalisierten Gruppen angehören, während die Beamt_innen die faktische Definitionsmacht über die Situation und das Verhalten der Betroffenen besitzen. Dass ein ähnlich asymmetrisches Verhältnis auch straflose Übergriffe durch Securitys ermöglicht, liegt nahe. Denn das Security-Personal hat Polizei und Justiz sowie die flüchtlingsfeindliche Grundstimmung auf ihrer Seite. Aarona K. weiß aus eigener Erfahrung: »Wenn die Polizei jemanden mitnimmt, werden Fragen gestellt, und dabei werden Äußerungen von Securitys erwähnt, und die haben mit der Wahrheit nichts zu tun.«

Die Produktion des »kriminellen Ausländers«

Auf dem Weg zurück zum Gate der AEO steckt Aarona K. seinem Freund etwas Geld zu. »No work. No money. No school. No Ausweis.« Moussa D. lacht bitter. Im Senegal hat er eine Ausbildung als Mechaniker gemacht, aber keine Arbeit gefunden. In Bamberg darf er nicht arbeiten und erhält nicht mal mehr die vorgesehenen 100 Euro für den persönlichen Bedarf. 136 Bewohner_innen strich das Sozialamt letztes Jahr selbst diese Minimalversorgung mit Bargeld, da die Geflüchteten angeblich nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland gekommen seien oder ihrer »Ausreisepflicht« nicht nachgekommen waren. Das bayerische Landessozialgericht entschied im März 2018, dass diese Praxis rechtswidrig ist. »Das Sozialamt hat abgelehnten Asylbewerbern die 100 Euro vorenthalten. Wenn sie dann klauen, ohne Erlaubnis arbeiten oder ohne Fahrschein fahren, werden sie strafrechtlich sanktioniert. So produziert man den sogenannten kriminellen Ausländer, den man dann noch leichter abschieben oder zur Ausreise drängen kann.« Aino Korvensyrjä sieht die Anklage gegen K. und D. als Teil einer weitreichenden Kriminalisierung Geflüchteter in der AEO: »Dazu gehören auch Strafen wegen aufenthaltsrechtlichen Vergehen, zum Beispiel wegen Passlosigkeit oder Einreise ohne Visum.«

Eine Woche nach Prozessbeginn Ende März 2018 wird der Angeklagte Moussa D. nach Italien abgeschoben. Die alte Forderung nach einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt wird auch damit begründet, den Tätern zu signalisieren, dass die Strategie, Menschen in Angst zu versetzen und sie zu vertreiben, nicht aufgehen wird. Für Opfer von rassistischer Gewalt, die von Mitarbeiter_innen staatlicher Einrichtungen und privaten Sicherheitsfirmen verübt wurde, steht die Forderung nach einem Bleiberecht noch aus.

Anmerkungen:

1) Ein Videointerview mit dem Mann soll am 13.4.2018 auf cultureofdeportation.org veröffentlicht werden. Stand des Artikels: 11.4.2018.

2) Max Ferstl: Mit Tempo und Gelassenheit. In: Süddeutsche Zeitung, 7./8.4.2018, S. 6.

3) Der Name wurde auf seinen Wunsch hin geändert.

4) www.regierung.oberfranken.bayern.de/buerger_und_staat/migranten/ae_oberfranken/faktencheck.php

5) ak/dpa: Toter in Bamberger Asylunterkunft identifiziert: Polizei nennt Details zur Brandursache. Online unter www.infranken.de. 16.11.2017.

6) Heiner Gremer und Christiane Scherm: Brand in Asyl-Unterkunft: Polizei entlastet Bamberger Sicherheitsdienst. Online unter www.br.de. 17.11.2017.

7) Online unter www.cultureofdeportation.org/2018/01/24/refugees-not-prisoners/.

8) Yasmin Polat und Pascale Müller: Machtmissbrauch in Unterkünften: Sie suchten Schutz. Online unter www.taz.de. 13.11.2017.

9) Nachzulesen sind diese beispielsweise in der Chronik der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt: www.kop-berlin.de/chronik.

10) Jonathan Fischer: Wenn Security-Leute Angst verbreiten. Online unter www.sueddeutsche.de. 14.5.2017.

Fälle von Security-Gewalt

Folgende Auflistung stellt nur eine unvollständige Sammlung einiger bekannt gewordener Fälle von Gewalt durch Securitys und Heimbetreiber dar:

Burbach, 2014: Zehn Mitarbeitern des Heimbetreibers European Homecare und 26 Mitarbeitern des zuständigen Wachdienstes, der durch das Unternehmen beschäftigt war, wird vorgeworfen, Bewohner genötigt und misshandelt zu haben. Quelle: taz

Essen, 2015: Für große Empörung sorgten in der Unterkunft im Essener Opti-Park im Sommer 2014 mutmaßliche Übergriffe von Wachpersonal gegenüber Geflüchteten. Ein Jahr später wurden fünf Security-Leute vorm Amtsgericht Essen angeklagt. Quelle: WAZ

Berlin, 2015: Ein Video von Oktober 2015 zeigt, wie Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Spysec an der Berliner Erstaufnahmestelle für Asylsuchende, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) auf Geflüchtete einprügeln und eintreten. Quelle: BZ

Berlin, 2016: Im März 2016 wendet sich Friedrichshain Hilft schriftlich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, um die Behörde auf die Missstände in einer Notunterkunft aufmerksam zu machen. In der E-Mail ist von einem Heimleiter die Rede, der »dazu neigt, Bewohnerinnen und Bewohner im angetrunkenen wie im nüchternen Zustand anzubrüllen und zu beschimpfen«. Quelle: taz

Finnentrop, 2016: Einem Heimleiter wird vorgeworfen, eine Syrerin, die er in der Unterkunft in Finnentrop kennengelernt hat, vergewaltigt zu haben. Quelle: taz

Dresden, 2016: Ein Mann erstattet Anzeige gegen Sicherheitspersonal in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Während er und seine Frau geschlafen hätten, wollten am 31.12.2016 drei Sicherheitsleute das Zimmer betreten. Als er die Tür zunächst zudrückte, sollen sie ihn bedroht haben. Auch im Oktober 2015 und im Dezember 2016 soll es in der Einrichtung zu Gewalt seitens des Sicherheitspersonals gekommen sein. Quelle: taz

München, 2017: Ehemalige Mitarbeiter von Münchens größter Unterkunft, der Bayernkaserne, berichten im Mai gegenüber der SZ von Wachleuten, die willkürlich Gewalt gegen Heimbewohner_innen ausgeübt hätten, wie zum Beispiel Tritte ins Gesicht, und sie rassistisch beleidigt hätten. Quelle: SZ

Fürstenfeldbruck, 2017: Ein 26-jähriger Asylbewerber berichtet im Mai von einem »Prügel-Exzess« in der Erstaufnahmeeinrichtung, nach dem er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Elf Security-Mitarbeiter hätten sich daran beteiligt oder untätig zugesehen. Quelle: SZ

Lingen, 2017: Zwei Wachleute werden im Februar zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil sie Geflüchtete in einer Notunterkunft verprügelt hatten. Quelle: Lingener Tagespost